Das Gebäudeenergiegesetz ist da – was ändert sich beim Heizen mit Öl?

Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als Heizungsgesetz – hat viele Menschen verunsichert. Muss das Eigenheim umfangreich modernisiert werden, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen? Was passiert mit der alten Heizung, wenn es eine Ölheizung ist? Am 1. Januar 2024 tritt das GEG in Kraft und es ist klar: Steht eine Ölheizung im Keller, ändert sich zunächst nichts.

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Von der CO2-Steuer bis hin zum vermeintlichen „Ölheizungsverbot“ – die Beschlüsse des Klimapakets 2030 verunsichern vor allem diejenigen, die mit Öl heizen:

Wird Heizöl als Brennstoff verboten? Müssen Sie Ihre Ölheizung wirklich umrüsten? Welche Alternativen zur Ölheizung gibt es? Und was müssen Sie zukünftig beim Einbau und Austausch Ihrer Heizung beachten?

Informationsblatt: Härtefallhilfen für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern

Ölheizung Informationen

Verbot und Austauschpflicht für Ölheizungen? Diese Regeln gelten!

Raiffeisen Heizöl - die bewährte Markenqualität

Raiffeisen Heizöl ist ein hochwertiges schwefelarmes (50ppm) Markenprodukt, das mit ausgezeichneten Produkteigenschaften ausgestattet ist:

  • Hohe Wärmeleistung bei geringem Verbrauch
  • Hervorragende Verbrennungseigenschaften
  • Umweltverträglich durch sparsame und emmissionsarme Verbrennung

Durch kontinuierliche Qualitätskontrollen wird die gleichbleibend hohe Qualität gesichert.

Sparen Sie mit Raiffeisen Superheizöl

Jetzt können Sie noch mehr für Ihre Heizung und die Umwelt machen. Im Vergleich zu dem normalen 50 ppm Heizöl hat unser Raiffeisen Super-Heizöl einige Vorteile:

  • Bis zu 8% mehr Wärme aus der gleichen Menge Heizöl durch wesentlich intensivere und vollständigere Verbrennung
  • Dadurch sichtbare Verringerung der Ruß-Ablagerungen. Setzt sich 1 mm Ruß an den Kesselwänden ab, erhöht sich der Heizölverbrauch um ca. 4%
  • Die Lagerstabilität wird deutlich verbessert
  • Geruchsneutralisierende Komponenten vermeiden den typischen Heizölgeruch während und nach der Betankung
  • Von führenden Geräteherstellern empfohlen

Sie erhalten unser Super-Heizöl gegen einen geringen Aufschlag zum normalen Heizölpreis.

Unsere Ansprechpartner rund um das Thema Energie:

Attendorn
email phone Andrea Schulte-Kremer
Attendorn
email phone Christian Hanses
Attendorn
email phone Madeleine Adam

Zahlreiche Möglichkeiten für Ölheizungen im Bestand und im Neubau ab 2026

Zum 1. November 2020 sind Änderungen des GebäudeEnergieGesetzes (GEG) in Kraft getreten.

Zwar gilt demnach ab dem Jahr 2026 für bestehende Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ein Verbot und mithin eine Modernisierungspflicht, allerdings gibt es auch ab 2026 umfangreiche Möglichkeiten, weiter Ölheizungen zu betreiben:

Für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel gilt, dass sie nach derzeitiger Rechtslage unbefristet weiter betrieben werden können. Für Heizungen in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer selbst eine Wohnung seit dem 1.2.2002 bewohnt, ist ein Weiterbetrieb bis zu einem Eigentümerwechsel möglich.

Auch eine Neuinstallation von Öl-Brennwert-Heizungen ist weiterhin möglich – bis zum 1.1.2026 ohne Einschränkungen und Befristungen. Bei einer Modernisierung nach diesem Stichtag gibt es verschiedene Optionen:

So kann selbst nach dem 1.1.2026 eine Öl-Brennwert-Heizung eingebaut werden, wenn in dem Gebäude bereits anteilig Erneuerbare Energien (EE) zur Wärmeversorgung genutzt werden oder sie Teil einer Hybridheizung mit EE-Komponente ist. Des Weiteren ist die Modernisierung mit einer Öl-Brennwert-Heizung auch nach 2026 durchführbar, wenn die anteilige Deckung durch Erneuerbare Energien unzumutbar oder technisch unmöglich ist sowie der Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz wegen besonderer Umstände mit einem unangemessenen Aufwand oder einer unbilligen Härte verbunden wäre.

Das spart Kosten und bietet langfristig Sicherheit.

Selbst die MAP-Förderung für Erneuerbare ist für die Investition in Heizöl kein Hindernis. Beim Vergleich der nötigen Investitionen ist eine Ölheizung auch ohne Förderung nicht teurer als eine Wärmepumpe oder ein Pelletkessel MIT staatlicher Förderung.

Moderne Ölheizungen werden auch zukünftig für Wärme in Gebäuden sorgen. Wenn sie mit flüssigen synthetischen Energieträgern aus Erneuerbaren Energien genutzt werden, können sie einen Beitrag zum Erreichen der CO2-Einsparziele leisten und den Verbrauchern auch zukünftig eine verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung bieten.

Wir machen den Heizölkauf für Sie noch einfacher und flexibler. Zahlen Sie in Zukunft bequem in monatlichen Teilbeträgen – und das ganz ohne zusätzliche Kosten!

So funktioniert das Raiffeisen Wärmekonto

Bei Ihrer nächsten Bestellung legen wir gemeinsam Ihren voraussichtlichen Heizölbedarf für die nächsten 12 Monate fest. Den günstigsten Zeitpunkt und damit den besten Preis bestimmen Sie.

Zu Beginn zahlen Sie lediglich die Hälfte des eigentlichen Lieferpreises, der Rest wird auf die kommenden sechs Monate in gleichbleibenden monatlichen Abschlägen verteilt.
Anschließend laufen diese Raten weiter, so dass Sie für Ihre nächste Jahresbestellung schon vorgebaut haben. Sie haben für die Zukunft keine größeren Einmalzahlungen mehr zu leisten.

Flexibel und für Sie anpassbar

Da der Verbrauch und der Heizölpreis schwanken, werden die monatlichen Raten jährlich an den tatsächlichen Verbrauch angepasst.

Dazu erhalten Sie zuverlässig einen exakten Kontoauszug. Genau wie beim klassischen Heizölkauf entscheiden Sie auch in Zukunft, wann Sie Ihre nächste Jahreslieferung kaufen möchten – profitieren Sie einfach vom günstigsten Zeitpunkt!

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